1-Cent-Überweisungen von Hilfsorganisationen

Etliche Hilfsorganisationen♥ überweisen anonymen Spendern den Betrag von einem Cent, um mit ihnen in Kontakt zu treten. Sie nutzen die 1-Cent-Überweisungen nach eigenen Aussagen, wenn ihnen die Adresse des Spenders nicht bekannt ist und sie deshalb keine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) zustellen können. Als Verwendungszweck wird bei den 1-Cent-Überweisungen ein Dank für die Spende und die Bitte um Kontaktaufnahme bzw. Adressangabe untergebracht.

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden bis 200,- EUR reicht dem Finanzamt jedoch der Überweisungsbeleg als Nachweis. Erst bei Beträgen ab 200,- EUR ist tatsächlich eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) erforderlich.

Deshalb ist davon auszugehen, dass es den Hilfsorganisationen in erster Linie um die Sammlung von Adressdaten geht. Die im Rahmen der 1-Cent-Überweisungen gewonnenen Adressen werden in die Spenderdatenbank aufgenommen und gezielt für zukünftige Fundraisingaktivitäten genutzt. Wer also von den Hilfsorganisationen keine Spendenbriefe per Post erhalten möchte, sollte die 1-Cent-Überweisungen und die Bitte um Kontaktaufnahme ignorieren.

Nachtrag: Während der Deutsche Fundraising Verband e.V. in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung die Praxis der 1-Cent-Überweisungen verteidigt, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gestern von Überlegungen des Zentralinstituts für soziale Fragen entsprechend agierende Hilfsorganisationen mit dem Entzug des DZI-Spendensiegels zu sanktionieren.

♥ z.B. Aktion Deutschland Hilft, AWO International, BUND, City Kirche BerlinDGzRS Die Seenotretter,  Handicap International, Kinderhospiz MitteldeutschlandKindernothilfe, Oxfam Deutschland e.V., Universitätsklinikum Schleswig-Holstein …

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