Lokaler Fundraisingmarkt
In Deutschland engagieren sich annähernd 70.000 Gruppen in der Gesundheitsselbsthilfe. Aber nur ein kleiner Teil dieser Selbsthilfegruppen arbeitet mit einer überregionalen Dachorganisation zusammen und erhält von dort Unterstützung. Der größere Teil der im Bereich der Selbsthilfe aktiven Personen engagiert sich lokal begrenzt nur in der eigenen Stadt und verfügt lediglich über bescheidene finanzielle Mittel die in der Regel von einzelnen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden. In diesem regionalen Bezug liegt für Selbsthilfegruppen aber gleichzeitig die Chance den lokalen Fundraisingmarkt zu erschliessen. Diesbezüglich ist es ein entscheidender Vorteil, dass sich Spender (Privatpersonen und Unternehmen) tendenziell eher für die Förderung eines regionalen Projektes als für ein überregionales Engagement entscheiden.
Überregionaler Fundraisingmarkt
Hier gibt es zwei erwähnenswerte Möglichkeiten:
1. Krankenkassenförderung für Selbsthilfegruppen nach § 20 c SGB V
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen ist, dass
- die Selbsthilfegruppe aus mindestens sechs Mitgliedern besteht,
- die Selbsthilfearbeit fortlaufend erfolgt und auf Dauer angelegt ist,
- die Interessen der Selbsthilfegruppe durch die Betroffenen selbst wahrgenommen werden,
- die Selbsthilfeaktivitäten überwiegend gesundheitsbezogen sind,
- die Selbsthilfegruppe für neue Mitglieder offen bleibt,
- die Selbsthilfearbeit unabhängig von wirtschaftlichen Interessen ist,
- die Finanzsituation (Einnahmequellen- und höhe, Verwendung der Mittel usw.) nachvollziehbar ist,
- die Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen vorhanden ist
Bei der konkreten Antragsstellung helfen dann die Selbsthilfekontaktstellen weiter, z.B. die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (www.nakos.de) oder die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (www.kibis-hannover.de).
2. Spenden und Sponsoring durch die pharmazeutische Industrie
Bei Unterstützungsleistungen durch Pharmaunternehmen muss zwischen zweckfreien Spenden und Sponsoring, bei dem die Rechte und Pflichten beider Partner vertraglich genau festgelegt werden, unterschieden werden. Allerdings werden auch Spenden von Unternehmen oft marketingtechnisch eingesetzt, indem z. B. die Scheckübergabe öffentlichkeitswirksam inszeniert wird.
In der Regel geht es entweder direkt um Geldzahlungen oder um sogenannte geldwerte Leistungen. Dies sind beispielsweise
- Informationsmaterialien, die auf Veranlassung des Unternehmens hergestellt werden.
- Internetseiten, die durch vom Unternehmen beauftragte und entlohnte Webdesigner umgesetzt werden.
- Referenten, deren Einsatz auf Veranstaltungen vom Unternehmen bezahlt wird.
- Reisekosten für Mitglieder der Selbsthilfegruppen, die das Unternehmen direkt abgerechnet
Die Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen mit der pharmazeutischen Industrie ist gerade in den letzten Jahren allerdings immer stärker in die Kritik geraten. → Selbsthilfegruppen und Pharmaunternehmen. Chancen und Risiken einer Partnerschaft.



guten tag. ich bin einer shg angeschlossen, möchte evtl. selbst eine shg hier vor ort gründen und wüßte gern, ob und in welcher höhe die krankenkassen shg’s bezuschusst und wenn ja, inwiefern gelder zweckgebunden sind, ob jedes mitglied bzw. begleiter indirekt einen betrag erhält und was ich tun muß, um eine shg zu gründen. vielen dank für ihre antwort. mfg christel riemann
Hallo, es gibt eine 36seitige Broschüre mit dem Titel “Leitfaden zur Selbsthilfeförderung – Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009″, die Sie sich unter http://www.nakos.de/site/data/NAKOS/Selbsthilfefoerderung/2009-GKV-Leitfaden-neu.pdf kostenlos als PDF-Datei herunterladen können. Darin werden alle Ihre Fragen beantwortet. Viele Grüße Nicole