Sehr viele Non-Profit-Organisationen sind Vereine. Ein Verein ist „ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Gründung eines rechtsfähigen Vereins sind eine Anzahl von sieben Vereinsmitgliedern und eine Satzung unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 21 – 79 BGB. Ein nicht rechtsfähiger Verein bedarf lediglich zweier Gründungsmitglieder, eine schriftliche Satzung ist nicht nötig.
Vereine können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes handelt es sich um einen eingetragenen Verein (e. V.). Dies ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist es Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerrechtlicher Tatbestand, was man schon allein daran sieht, daß die Gemeinnützigkeit vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Wenn eine Organisation (und das sind rund die Hälfte aller in Deutschland eingetragenen Vereine) als gemeinnützig anerkannt worden ist, wird sie von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Sie ist dann außerdem berechtigt Spendenquittungen auszustellen, die den Spender bei seiner Steuererklärung zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug berechtigen. Mehr hat das nicht zu bedeuten.
Als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen sind nicht besser oder schlechter als andere. Im Gegenteil sind es nicht selten unseriös arbeitende Vereine die versuchen ihre Gemeinnützigkeit quasi als “Gütesiegel” für seriöse Informationen oder einen verantwortungsvollen Umgang mit Spendengeldern darzustellen. Die Anerkennung als gemeinnützig ist auch keine Voraussetzung um überhaupt Spenden sammeln zu können.
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