Streitthema Verwaltungskosten – Welche Höhe ist für gemeinnützige Einrichtungen akzeptabel?

Ein viel diskutiertes Thema ist der notwendige finanzielle Aufwand für die Verwaltung einer sozialen Einrichtung. Verwaltungskosten sind in diesem Zusammenhang alle Aufwendungen, die nicht unmittelbar dem steuerbegünstigten Zweck zugute kommen, sondern dem allgemeinen Funktionserhalt der Organisation dienen. Dazu gehören Personalgehälter, Gebäude- und Raummieten, Reisekosten, Telekommunikationsgebühren, Werbeausgaben usw.. Diesbezüglich kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass seriöse Organisationen im Schnitt maximal 20% (in Einzelfällen bis 35%) der eingeworbenen Spendengelder für die Aufrechterhaltung ihrer Verwaltung verwenden.

Aber fragen Sie die Kosten für Verwaltung, Personal etc. ruhig gezielt nach wenn Sie Zweifel haben – eine seriöse Einrichtung wird ihre Finanzen auf Anfrage immer offenlegen und stellt sich auch kritischen Fragen. Ohnehin täte jede Non-Profit-Einrichtung gut daran bereits im Vorfeld von sich aus für die notwendige Transparenz zu sorgen.

Alternativ können Sie sich an das deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wenden. Das DZI ist eine unabhängige Organisation welche die Verwendung von Spendengeldern gemeinnütziger Einrichtungen überprüft und diese bei rechtmässigem Vorgehen mit einem Spenden-Siegel auszeichnet. Das Spenden-Siegel muss jährlich neu beantragt werden. Für die Einrichtungen ist dies allerdings kostenpflichtig (Erstantrag ca. 1500,- EUR sowie ca. 500,- EUR + 0,035 % des Spendensammelergebnisses für das jährliche Review). Diese Kosten sind mit dafür verantwortlich, dass nur rund 5% aller überregionalen gemeinnützigen Einrichtungen das Spenden-Siegel überhaupt beantragen. Eine Non-Profit-Einrichtung die kein Spenden-Siegel hat ist also nicht automatisch unseriös. Informationen zu den aktuellen Trägern des Spendensiegels findet man auf der Homepage des DZI unter www.dzi.de.

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