Beim Ehrenamt handelt es sich um ein freiwilliges, öffentliches, ehrenvolles und nicht auf Entgelt ausgerichtetes Amt. In Deutschland engagiert sich knapp jeder dritte Bürger ehrenamtlich. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ehrenamtlich Beschäftigte würden grundsätzlich immer unentgeltlich arbeiten, erhalten sie häufiger eine Aufwandsentschädigung, deren steuerfreie Höhe nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz bis zu 2100 Euro jährlich (175,- EUR monatlich) beträgt. Neben einer solchen finanziellen Aufwandsentschädigung gibt es oft zusätzlich oder auch alternativ nicht-finanzielle Leistungen wie z.B. die Übernahme von Seminargebühren oder die Reisekostenerstattung.
Soziale Einrichtungen lassen sich ab einer bestimmten Größe (bei einem Selbsthilfeverein beispielsweise ab circa 1000 Mitgliedern) nicht mehr ausschliesslich ehrenamtlich organisieren da es an Know-how fehlt eine solche Institution erfolgreich zu führen und/oder der erforderliche Zeitaufwand zu gross ist. Deshalb werden hauptamtliche Mitarbeiter eingestellt (oder häufiger ehemals ehrenamtliche Vereinsvorstände zu solchen „befördert“) die keine Aufwandsentschädigung, sondern ein normales Entgelt erhalten. Hierzu sei angemerkt, dass es zu den schwierigsten Aufgaben gehört aus einer kleinen, ausschliesslich ehrenamtlichen organisierten Einrichtung eine professionelle Non-Profit-Organisation mit hauptamtlichen Mitarbeitern zu machen. So führt das Zusammenspiel von weiterhin ehrenamtlich Beschäftigten und vormals ehrenamtlichen Mitarbeitern die jetzt für ihre Tätigkeit bezahlt werden in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Auch von Seiten der Spender und Sponsoren gibt es an dieser Stelle oft Unverständnis die hinter (Entgelt-) Zahlungen an Vereinsvorstände per se eine missbräuchliche Verwendung ihrer Spendengelder vermuten.
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